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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich und Vertragsparteien

1.1 Auftragnehmer

Ferdinand Maria Strom

HEROIN Agency

Jungfernweg 31, 47799 Krefeld, Deutschland

Telefon: +49 163 7602965

E-Mail: kontakt@heroinagency.com

Website: www.heroinagency.com

 

1.2 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge zwischen Ferdinand Maria Strom – HEROIN Film & Marketing (nachfolgend "Auftragnehmer") und seinen Auftraggebern (nachfolgend "Auftraggeber") über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen:

– Filmproduktion und Videokampagnen

– Brand Identity und Visual Design (in Zusammenarbeit mit Kreativpartnern)

– Kampagnenkonzeption und -umsetzung

– Social Media Strategie und Content-Entwicklung

– Storytelling und Markenpositionierung

 

Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn und soweit der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt zustande durch:

– schriftliche oder elektronische (E-Mail) Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber, oder

– Leistung einer Anzahlung gemäß Ziffer 5 dieser AGB, oder

– Beginn der Leistungserbringung auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers.

Mündliche Nebenabreden, Zusagen oder Änderungsvereinbarungen – auch über Messenger-Dienste wie WhatsApp – bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der nachträglichen schriftlichen (E-Mail) Bestätigung durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

 

3. Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten

3.1 Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen schriftlichen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Mündliche Beschreibungen, Präsentationen oder Vorentwürfe begründen keinen verbindlichen Leistungsumfang. Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs (sog. "Change Requests") bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und können zu einer Anpassung der Vergütung und des Zeitplans führen.

3.2 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle zur Auftragserfüllung notwendigen Informationen, Materialien und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Insbesondere umfasst dies:

– Briefing-Dokumente, Markenrichtlinien, Logofiles

– Freigabe von Footage, Bildmaterial oder Musik (inkl. Rechtenachweis)

– Rechtzeitige Benennung eines verbindlichen Ansprechpartners

– Fristgerechte Rückmeldung auf Freigabe-Anfragen

Verzögerungen, die auf einer Verletzung dieser Mitwirkungspflichten beruhen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Entstehen dem Auftragnehmer durch Verzögerungen seitens des Auftraggebers zusätzliche Aufwände, können diese gesondert in Rechnung gestellt werden.

 

4. Einbeziehung von Kreativpartnern

Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung einzelner Leistungsbestandteile – insbesondere im Bereich Visual Identity, Grafikdesign und Art Direction – qualifizierte freie Mitarbeiter oder Kreativpartner einzusetzen. Dies ist insbesondere der Fall bei Leistungen, die in Zusammenarbeit mit Riccardo Caruana (Designer, Creative Collaborator) erbracht werden. Die Einbeziehung Dritter berührt nicht die vertragliche Verantwortung des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer bleibt in jedem Fall alleiniger Vertragspartner.

 

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

5.1 Vergütung

Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich in Euro (EUR). Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG und weist keine Umsatzsteuer aus. Sollte sich die steuerliche Einordnung ändern, wird der Auftraggeber hierüber informiert.

5.2 Anzahlung

Zur Sicherung des Projekttermins und zur Deckung der Vorbereitungsaufwände ist vor Projektbeginn eine Anzahlung in Höhe von 50 % der vereinbarten Gesamtvergütung zu leisten, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Mit Eingang der Anzahlung gilt der Produktionstermin als reserviert. Der verbleibende Betrag (Restbetrag) ist spätestens nach Abnahme der Leistung, vor Übermittlung der finalen Dateien, fällig.

5.3 Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, bei Zahlungsverzug die weitere Leistungserbringung bis zum Ausgleich der offenen Forderung auszusetzen. Sämtliche Mahnkosten und Rechtsverfolgungskosten trägt der Auftraggeber.

5.4 Fälligkeit

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

 

6. Abnahme und Korrekturschleifen

6.1 Abnahmeverfahren

Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistung wird dem Auftraggeber das Ergebnis zur Abnahme vorgelegt. Der Auftraggeber hat die Leistung innerhalb von 7 Werktagen nach Übermittlung zu prüfen und etwaige Mängel schriftlich (per E-Mail) zu rügen. Die Mängelrüge muss konkrete Angaben zu Art und Umfang der gerügten Mängel enthalten. Pauschale Ablehnungen ohne Begründung gelten nicht als wirksame Mängelrüge. Erfolgt innerhalb der Frist keine schriftliche Rückmeldung, gilt die Leistung als abgenommen.

6.2 Kostenfreie Korrekturschleifen

Im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs sind bis zu zwei (2) Korrekturschleifen kostenfrei. Eine Korrekturschleife umfasst die Bündelung aller Änderungswünsche des Auftraggebers in einer einzigen, schriftlich übermittelten Rückmeldung. Weitergehende Änderungswünsche, konzeptionelle Neuausrichtungen oder Änderungen, die über den ursprünglichen Briefing-Rahmen hinausgehen, werden nach Aufwand zum vereinbarten Stundensatz berechnet.

 

7. Urheberrecht und Nutzungsrechte

7.1 Urheberrecht des Auftragnehmers

Alle vom Auftragnehmer erstellten Werke – insbesondere Filme, Videos, Konzepte, Grafiken, Designs und sonstige kreative Erzeugnisse – sind urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes (UrhG). Das Urheberrecht verbleibt stets beim Auftragnehmer. Eine vollständige Rechteübertragung findet nicht statt.

7.2 Nutzungsrechtseinräumung

Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den erstellten Werken für den im Angebot oder in der Auftragsbestätigung definierten Zweck und Verwendungsrahmen ein. Eine Nutzung über diesen Zweck hinaus – insbesondere die Bearbeitung, Weiterveräußerung, Sublizenzierung oder Nutzung für andere Kampagnen oder Marken – bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und kann zusätzlich vergütet werden.

7.3 Referenzrecht des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erstellten Werke zu eigenen Referenz- und Marketingzwecken zu verwenden, insbesondere in seinem Portfolio, auf seiner Website und auf seinen Social-Media-Kanälen. Der Auftraggeber kann diesem Referenzrecht schriftlich widersprechen. In diesem Fall verpflichtet sich der Auftragnehmer, das betreffende Material nicht zu veröffentlichen.

7.4 Freistellung bei Rechtsverletzungen durch Auftraggebermaterial

Stellt der Auftraggeber Materialien zur Verfügung (z. B. Logos, Musik, Footage, Fotos), sichert er ausdrücklich zu, dass er über alle erforderlichen Rechte an diesen Materialien verfügt und deren Nutzung keine Rechte Dritter verletzt. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Zusicherung entstehen, einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten.

8. Stornierung und Rücktritt

8.1 Stornierung durch den Auftraggeber

Stornierungen bedürfen der Schriftform (E-Mail). Maßgeblich ist das Datum des Eingangs der Stornierungserklärung beim Auftragnehmer. Bei Stornierung gelten folgende Regelungen:

– Stornierung bis 14 Kalendertage vor vereinbartem Projektbeginn: 50 % der geleisteten Anzahlung werden zurückerstattet

– Stornierung bis 7 Kalendertage vor vereinbartem Projektbeginn: Die gesamte Anzahlung wird einbehalten

– Stornierung nach Projektbeginn: Die bis zum Zeitpunkt der Stornierung erbrachten Leistungen werden vollständig in Rechnung gestellt; die Anzahlung wird hierauf angerechnet; ein etwaiger Mehrbetrag ist sofort fällig

8.2 Rücktritt durch den Auftragnehmer

Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen, insbesondere wenn der Auftraggeber trotz Mahnung mit der Anzahlung in Verzug ist, wenn der Auftraggeber wesentliche Mitwirkungspflichten verletzt, oder wenn dem Auftragnehmer eine Fortführung des Projekts nicht zumutbar ist. In diesem Fall werden die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen anteilig in Rechnung gestellt. Bereits gezahlte Beträge für nachweislich nicht erbrachte Leistungen werden zurückerstattet.

8.3 Höhere Gewalt

Bei unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignissen außerhalb des Einflussbereichs einer Vertragspartei (höhere Gewalt) – wie Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Pandemien oder schwerwiegende Erkrankungen – ruht die Leistungspflicht für die Dauer des Hindernisses. Beide Parteien sind verpflichtet, die jeweils andere Partei unverzüglich zu informieren. In diesem Fall wird gemeinsam eine faire Lösung gesucht, in der Regel durch Vereinbarung eines neuen Termins. Bereits geleistete Anzahlungen werden in diesem Fall nicht erstattet, sondern auf den Folgetermin angerechnet.

 

9. Haftungsbeschränkung

Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht werden, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Übrigen haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

 

10. Datenschutz im Vertragsverhältnis

Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers und seiner Mitarbeiter im Rahmen der Geschäftsbeziehung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) sowie Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (gesetzliche Pflichten). Weitere Informationen zur Datenverarbeitung entnehmen Sie der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers unter www.heroinagency.com. Soweit im Rahmen der Auftragsausführung eine Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers durch den Auftragnehmer erfolgt, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO ab.

 

11. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei – insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Kundendaten, Strategien, Preiskalkulationen und Projektinhalte – vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Ausgenommen sind Informationen, die allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass eine Partei dagegen verstoßen hat, sowie Informationen, zu deren Offenlegung eine Partei gesetzlich verpflichtet ist.

 

12. Schlussbestimmungen

12.1 Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

12.2 Gerichtsstand

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist Krefeld, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

12.3 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

12.4 Schriftformerfordernis

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses selbst. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.

 

12.5 Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer.

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